Der/die Konventpräsident:in ist für die Einberufung, die Organisation und den Ablauf des Konventes verantwortlich.
Der/die Konventsekretär:in ist für die Protokollierung des Konventes und seiner Beschlüsse zuständig. Er/sie übermittelt das Konventprotokoll dem/der Konventpräsidenten:in, welche:r dieses an die Bursalen:innen und das Studentenwerk übermittelt.